Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Pinselfürst

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle bei der Pinselfürst Handelsagentur, Günther Ugrinovics, Linke Wulkazeile 9, A -7061 Trausdorf an der Wulka, www.pinselfuerst.at, office@pinselfuerst.at (im folgenden kurz Pinselfürst) genannt, bestellten Lieferungen und Leistungen, welcher Art auch immer. Im Falle von Sachschäden wird die Haftung von Pinselfürst dahingehend beschränkt, dass deren Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden ausgeschlossen ist. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von Pinselfürst ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1. Angebote: Es gelten die Preise je Verrechnungseinheit entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste als vereinbart, sofern nicht vertraglich in schriftlicher Form Abweichendes vereinbart wurde. Unsere Angebote verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezüglich Preis, Lieferfrist und Menge, freibleibend und ohne Umsatzsteuer, verzollt bei Inlandslieferungen und unverzollt bei Lieferungen ins Ausland aufgrund der zum Datum des Angebotes in Geltung stehenden Löhne, Zoll–, Steuer-, Abgabe- und Frachtsätze. Allfällige Erhöhungen der Löhne, Zoll-, Steuer-, Abgabe- und Frachtsätze bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Lasten des Kunden. Ausgenommen sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Angebote. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom PINSELFÜRST schriftlich anerkannt wurden. Bei Zahlungsrückständen des Kunden oder Rückforderungsansprüchen von PINSELFÜRST - welcher Art auch immer - besteht seitens PINSELFÜRST solange keine Lieferverpflichtung, bis die ausstehenden Forderungen zur Gänze beglichen sind. 2. Bestellungen: Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der vom Kunden abgegebenen Bestellung. Unklarheiten und Unleserlichkeiten der Bestellung gehen zu Lasten des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher (Konsument) und erfolgt die Bestellung fernmündlich (insb telefonisch, mit email, Telefax oder im webshop) so, führt PINSELFÜRST die Bestellung – wenn nicht anders vereinbart – spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag aus, es sei denn, dass PINSELFÜRST das Angebot nicht annimmt. In diesem Fall wird der Konsument (Verbraucher) unverzüglich informiert. Die Bestätigung vom Zugang der Bestellung ist nur dann eine Annahmeerklärung, wenn PINSELFÜRST dies ausdrücklich erklärt. 3. Zahlungsbedingungen: Es gelten die Zahlungsfristen wie auf der Rechnung angeführt. Sollte auf der Rechnung keine Zahlungsmodalität angeführt sein, so gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum als vereinbart. Die Zahlung gilt an dem Tag der Gutschrift auf dem auf der Rechnung angeführten Konto als erfolgt und ist dieser Tag für die Zahlungsfrist massgeblich. Fehlüberweisungen und daraus resultierende Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. PINSELFÜRST ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die mit der Einmahnung und Hereinbringung der fälligen Beträge verbundenen Spesen und Kosten, einschliesslich der durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwalts und Inkassokosten, zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug über 30 Tage ist PINSELFÜRST berechtigt, allfällig gewährte Preisnachlässe und Zahlungsmodalitäten für Vergangenheit und Zukunft zu widerrufen. Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungsvereinbarungen sind in Schriftform zu vereinbaren, widrigenfalls diese nicht wirksam sind. Die etwaige Hergabe eines Schecks durch den Kunden erfolgt nur zahlungshalber und gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung nicht erfolgt ist. Ungewidmete Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung aus Gegenforderungen welcher Art auch immer, berechtigt. Ist der Kunde Konsument (Verbraucher) so ist die Aufrechnung zulässig im Falle der Insolvenz von PINSELFÜRST oder mit Gegenforderungen die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Konsumenten (Verbrauchers) stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von PINSELFÜRST anerkannt worden sind. 4. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PINSELFÜRST. Der Kunde ist im Falle der Weiterveräusserung der vertragsgegenständlichen Waren verpflichtet, den vereinbarten Eigentumsvorbehalt unter Angabe der Höhe der Forderung seinem Abnehmer offen zu legen. Im Falle der Weiterveräusserung der Waren durch den Kunden, tritt er damit die Kaufpreisforderung an PINSELFÜRST ab. Der Kunde ist verpflichtet, PINSELFÜRST innerhalb von 3 Werktagen schriftlich den Namen des Abnehmers samt Adresse sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderung bekannt zu geben. Aussergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen mehr sind unzulässig und ist der Kunde verpflichtet, bei Zuwiderhandeln PINSELFÜRST völlig schad- und klaglos zu halten. Für den Fall der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren wird an dem neuen Gewerk im Anteil des Rechnungsbetrages der von ihm gelieferten Stoffe Miteigentum für PINSELFÜRST begründet. Der Kunde ist verpflichtet, durch Buchvermerke unseren Forderungsbestand anzumerken. Für den Fall des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist PINSELFÜRST berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch vorhandenen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch PINSELFÜRST gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern nur als Sicherstellung der Rechte von PINSELFÜRST. 5. Anwendungstechnische Beratung: Soweit von PINSELFÜRST Beratungsleistungen erbracht werden, geschieht dies nach bestem Wissen und dem Stand der Technik, jedoch nur basierend auf den Angaben des Kunden, für welchen Zweck die Waren benötigt werden. Eine Prüfpflicht der Angaben des Kunden besteht seitens PINSELFÜRST nicht. Alle Angaben und Auskünfte von PINSELFÜRST über die Beschaffenheit, Tauglichkeit, Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfpflicht. Es besteht insbesondere dann für PINSELFÜRST keine Haftung, wenn vom Kunden oder ihm zurechenbarer Personen Stoffe beigemischt werden, die weder in der Produktinformation noch in technischen Beschreibungen bzw. auf der Homepage von PINSELFÜRST auf www.pinselfuerst.at angeführt sind. 6. Lieferung und Gefahrenübergang: a) Lieferung durch PINSELFÜRST: PINSELFÜRST übernimmt bei Frankolieferungen ab einem Auftragswert von grösser/gleich EUR 150,– exkl. Ust. die Kosten der Fracht für die gewöhnliche Frachtgutsendung bis zum Bestimmungsort gemäss Auftragsbestätigung. Bei Pinseln und Bürsten. Bei einem Auftragswert von weniger als EUR 150,-- wird eine Frachtkostenpauschale von EUR 20,– exkl. Ust. verrechnet. Bei Farben und Lacken wird eine Frachtkostenpauschale berechnet, das was der Lieferant (Spedition) uns verlangt, dies bezahlen auch Sie als unser Kunde. Wir verrechnen nur was uns die Fracht kostet, 1: 1. Mehrkosten für jede andere vom Kunden gewünschte Beförderungsart gehen zu seinen Lasten. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung gehen Gefahr und Zufall auf den Kunden über, sobald die Ware am Bestimmungsort gemäss Auftragsbestätigung abgeliefert wurde. b) Kundenspezifische Lieferung: Bei Selbstabholung oder Lieferung durch Transportunternehmen, die vom Kunden beauftragt wurden oder bei von diesem ausdrücklich gewünschten Beförderungsarten, ist für betriebs- und beförderungssichere Lieferung inklusive Be- und Entladung der Kunde alleine verantwortlich und zuständig. Wirkt PINSELFÜRST auf Wunsch des Kunden dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt PINSELFÜRST von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen schad- und klaglos, die gegen PINSELFÜRSTwegen Schadenereignissen hieraus geltend gemacht werden. Gefahr und Zufall gehen auf den Kunden über, sobald die Ware das Werksgelände, das Lager oder den jeweiligen Auslieferungsort (im folgenden kurz „Auslieferungsort“) verlassen hat. c) Für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird keine Gewähr übernommen, insbesondere haftet PINSELFÜRST nicht für Lieferverzögerungen in Folge von Verkehrsbehinderungen (zB Staus), höherer Gewalt, Streiks, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder anderen Gründen, auf die PINSELFÜRST keinen Einfluss hat und welche die Lieferung oder Erfüllung des Vertrages stören. Schadenersatzansprüche aus nicht rechtzeitiger Lieferung, ausgenommen wegen Vorsatz, werden ausgeschlossen. 7. Umschliessungen: Umschliessungen, die unbeanstandet den Auslieferungsort verlassen oder am Bestimmungsort unbeanstandet übernommen werden, gelten als mangelfrei. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche aus Leckverlust, sofern er nicht selbst oder ein von ihm namhaft gemachter Frachtführer oder Spediteur spätestens bei Verlassen des Auslieferungsortes Mängel an Umschließungen der Ware schriftlich geltend gemacht hat. Mehrweggebinde (Container und Paletten) bleiben Eigentum von PINSELFÜRST und müssen innerhalb von 1 Monaten ab Verlassen des Auslieferungsortes frachtfrei in reinem, unbeschädigtem Zustand und in gleicher Art und Güte an PINSELFÜRST abgeliefert werden. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung von PINSELFÜRST erfolgt. Werden die Mehrweggebinde nicht rechtzeitig zurückgestellt, ist PINSELFÜRST berechtigt, entweder die Rückgabe zu verlangen oder aber Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten geltend zu machen. Bis zu dieser Höhe ist PINSELFÜRST berechtigt, bis zur Rückstellung ein Benützungsentgelt in Höhe von 5 % des Wertes der Mehrweggebinde pro Tag in Rechnung zu stellen. In allen Fällen trägt die Gefahr für den Verlust und Untergang (auch für Zufall) hinsichtlich der übergebenen Leergebinde der Kunde ab Verlassen des Auslieferungsortes. Für Paletten werden jedenfalls vom Tag des Verlassens des Auslieferungsortes EUR 19,45 pro Stück in Rechnung gestellt und nach Eintreffen der unbeschädigten Paletten bei PINSELFÜRST wieder gutgeschrieben. Es besteht seitens PINSELFÜRST keine Rücknahmeverpflichtung für Verpackungsmaterial, welches nicht der vorangeführten Verordnung unterliegt. Bei Einweggebinden, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen, verpflichtet sich der Kunde diese selbst und aus eigenem zu entsorgen und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 8. Gewährleistung und Schadenersatz: a) Die nachstehenden Bestimmungen (Pkt 8 lit b bis i) finden ausschließlich auf Kunden, die Unternehmer sind, Anwendung. Für Konsumenten (Verbraucher) gilt die gesetzliche Gewährleistung. Damit beträgt insbesondere die Gewährleistungsfrist 1 Jahre ab Ablieferung gemäss Pkt 6 dieser AGB und hat der Konsument (Verbraucher) grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. PINSELFÜRSTist berechtigt die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für PINSELFÜRST, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Konsument (Verbraucher) grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, soferne es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen. b) Gemäss § 377 und § 378 UGB sind Lieferungen bei Übernahme vom Kunden oder ihm zurechenbarer Personen mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen. Offenkundige Mängel sind bei Übernahme durch den Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind PINSELFÜRST sofort nach deren Erkennbarkeit bei sonstigem Haftungsausschluss schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind unbeachtlich. Die Ware ist bis zur endgültigen, einvernehmlichen schriftlichen oder rechtskräftigen Klärung bei sonstigem Ausschluss der Haftung von PINSELFÜRST nicht zu verwenden, zu verarbeiten oder weiterzuveräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware so zu lagern, dass Beschädigungen der Ware und Gefährdungen anderer Personen oder Sachen ausgeschlossen sind. Der Kunde hält PINSELFÜRST bei Zuwiderhandeln vollkommen schad- und klaglos. c) Den Kunden trifft die Beweislast dafür, dass ein auch binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorgekommener Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. d) Die Verarbeitung der Ware von PINSELFÜRST muss im Einklang mit den Verarbeitungsrichtlinien bzw. dem Stand der Technik erfolgen, widrigenfalls eine Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer ausgeschlossen ist. Es obliegt dem Kunden, sich allenfalls vorerwähnte Richtlinien, Normen und Regelwerke zu besorgen und sich mit dem Stand der Technik vertraut zu machen und/oder geeignete Fachleute zu beauftragen. e) Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. In jedem Fall umfassen Schadenersatzansprüche nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch weitere Ansprüche wie z. B. wegen Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit dies nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften verstösst. f) Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen innerhalb von sechs Monaten. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verjähren Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten. g) Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Behandlung und Überprüfung derartiger Mängel verbundener Spesen und Kosten binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Höhe der Forderung an PINSELFÜRST zu ersetzen. h) Etwaige im Internet, in Katalogen, technischen Merkblättern, Prospekten oder Abbildungen enthaltenen technischen Masse, Gewichts- oder Qualitätsangaben sowie Verbrauchsangaben (welche wesentlich von der jeweiligen Beschaffenheit und Art des Untergrundes sowie der Arbeitsweise abhängig sind) sind ebenso, wie Muster oder Probestücke Richtwerte bzw. Durchschnittwerte unserer jeweiligen Produktion. Alle Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge, Bedarfsermittlungen, die von PINSELFÜRST dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfverpflichtung. Sie sind Eigentum von PINSELFÜRST und dürfen - schriftliche Sondervereinbarung vorbehalten - Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Für Verarbeitungs-, Bearbeitungshinweise oder ähnliches wird von PINSELFÜRST eine Haftung - aus welchem Rechtsgrund auch immer - nur übernommen, wenn diese Hinweise verbindlich, schriftlich und bezogen auf ein bestimmtes, uns in allen relevanten Details bekanntes Bauvorhaben bezogen auf die Leistungsbeschreibung gegeben werden. Für eine nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger Umstände und Gegebenheiten, von denen PINSELFÜRST keine Kenntnis hatte, wird keine Haftung übernommen. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die Hinweise von PINSELFÜRST unter Berücksichtigung der Produktbeschreibungen und Eigenschaften der Waren und des konkreten Verwendungszweckes zu prüfen und bei Zweifel gegebenenfalls einen Fachmann zuzuziehen. i) Ein Rückgriff des Kunden gegenüber PINSELFÜRST gemäß § 933b AGBG ist ausgeschlossen. 9. Enthebung von der Lieferpflicht und Rücktritt: a) Der Konsument (Verbraucher) ist berechtigt vom Vertrag gemäss §5e KSchG binnen 7 Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder Rücksendung der originalverpackten Ware. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes ist der Konsument (Verbraucher) zur Rücksendung der originalverpacketen Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Konsument (Verbraucher). Mit der Ausübung des Rücktrittsrechtes erstattet PINSELFÜRST dem Konsumenten (Verbraucher) die geleisteten Zahlungen und den vom Konsumenten (Verbraucher) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand. Der Konsument (Verbraucher) hat neben der Rückstellung der Ware ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschliesslich einer Entschädigung für die eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Ist die Rückstellung der von PINSELFÜRST bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Konsument (Verbraucher) PINSELFÜRST deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. PINSELFÜRST bleibt es unbenommen, darüber hinaus gehenden Schadenersatz geltend zu machen. b) Das Rücktrittsrecht ist gemäss § 5f KSchG ausgeschlossen bei Verträgen über (1.) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Konsumenten (Verbraucher) gegenüber vereinbarungsgemäss innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird, (2.) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt, (3.) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, (4.) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, (5.) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1 KSchG), (6.) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie (7.) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2 KSchG). c) Fälle höherer Gewalt oder außerordentlicher Hindernisse entbinden PINSELFÜRST von der Lieferpflicht. Als aussergewöhnliche Hindernisse gelten insbesondere auch alle behördlichen bzw. sonstigen PINSELFÜRST nicht zurechenbaren Gründe, die Einfluss auf die Abwicklung des Vertrages bzw. auf die Preisgestaltung haben können. Gleicherweise gilt dies auch bei allen unvorhersehbaren, Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, bei Verkehrsbehinderungen, Streiks, Aufstand, Aufruhr, Krieg, bei Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmängel und behördlichen Anordnungen welcher Art immer, teilweisem oder gänzlichem Ausfall von Lieferungen durch bestehende oder in Aussicht genommene Bezugsquellen oder anderen Gründen, auf die PINSELFÜRST keinen Einfluss hat und welche die Lieferung oder Erfüllung des Vertrages stören. Sollte der Kunde bezüglich der rechtlichen Abnahme (z.B. Abrufaufträge) oder Zahlung in Verzug geraten, so hat PINSELFÜRST, unbeschadet des Anspruches auf Erfüllung, das Recht, von dem noch offenstehenden Teil ohne Mahnung und Nachfrist, zurückzutreten. Aufgelaufene Lagerkosten und Spesen für die nicht abgerufene Ware gehen zu Lasten des Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle späteren Lieferungen seitens PINSELFÜRST an den Kunden. 10. Rückgabe gelieferter Waren: Eine Rückgabe gelieferter Waren ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen behält sich PINSELFÜRST vor, eine Manipulationsgebühr von 20% des Nettowarenwertes der rückgegebenen Waren in Rechnung zu stellen. Für verschmutzte oder beschädigte Gebinde, sowie durch unsachgemässe Lagerung verdorbene Waren erfolgt keine Gutschrift. In diesem Fall wird eine Entsorgungsgebühr von EUR 5,50 pro kg in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko und die Transportkosten zu PINSELFÜRST bzw. zur Entsorgungsstelle trägt der Kunde.. 11. Anzuwendendes Recht: Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen ausschliesslich österreichischem Recht. Für alle mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bzw. seinem Zustandekommen stehenden Streitigkeiten, welcher Art auch immer, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt vereinbart. Gegenüber Konsumenten (Verbrauchern) gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Konsument (Verbraucher) in diesem Gerichtssprengel seinen bzw einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, oder wenn im Inland kein derartiger Bezug besteht. Dem Kunden waren diese (unter www.pinselfuerst.at zum Download bereitgehaltenen) Geschäftsbedingungen vor Auftragserteilung vollinhaltlich bekannt und hat er diese durch die Erteilung des Auftrages vollinhaltlich anerkannt.

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